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Durch kompetente Planung kann der Energieverbrauch erheblich reduziert werden. Oftmals können schon kleine Veränderungen Kosten senken und die Umwelt schonen. Ob Sie umbauen wollen oder einen Neubau planen - durch eine eingehende Beratung zeigen wir Ihnen Wege, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können.
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Vom Energieausweis zur Energieberatung |
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Energieausweis - Pflicht oder Kür ?Mieter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen haben durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) das Recht, vor Abschluss eines Vertrags einen Energieausweis einzusehen. Seit 2014 gilt:
Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis immer vorlegen, wenn Mieter eine neue Wohnung besichtigen. Auch beim Verkauf einer Immobilie ist ein Energieausweis erforderlich.
Wenn eine Anzeige in einem kommerziellen Medium geschaltet wird, und bereits ein Energieausweis ausgestellt wurde, müssen folgende Informationen mit angegeben werden:
Informationen
zum Energieausweis Während der Verbrauchsausweis den Energieverbrauch und damit im Wesentlichen das Nutzerverhalten erfasst, werden für den Bedarfsausweis vom Nutzer unabhängige Faktoren, wie zum Beispiel die Wärmedämmung des Gebäudes oder die Effizienz der Heizungsanlage, überprüft. Verlässliche Aussagen über die energetische Qualität eines Gebäudes liefert somit nur der Bedarfsausweis. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche, z.B. auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Was von Billiganbietern oft verschwiegen wird: Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden, sofern das Gebäude nicht dem Neubaustandard entspricht. Fehlen die Sanierungstipps, oder die Erklärung, dass keine Sanierung offensichtlich sinnvoll ist, ist der Energieausweis ungültig. Außerdem ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob die ihm gemeldeten Gebäudedaten (Gebäudemaße und Energieverbrauch) plausibel sind. Beides erfordert eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller. Der energie●punkt bietet beide Arten des Energieausweises an, stets mit einem Ortstermin und einer gewissenhaften Aufnahme und Auswertung der Gebäudedaten, und einem auf jahrelanger Erfahrung beruhenden Urteil zu den sinnvollen Modernisierungsempfehlungen. Vom Energieausweis ist es aber oft nur noch ein kleiner Schritt zur Energieberatung, die Ihnen als Auftraggeber, über die bloße Erfüllung einer Vorschrift hinaus, einen durchdachten energietechnischen Modernisierungsfahrplan liefert. Da das Honorar für ein solches Energiekonzept (das die Dokumentation des Istzustandes beinhaltetet) vom BAFA weitgehend übernommen wird, liegen die für den Auftraggeber anfallenden Kosten meist nicht höher als bei einem reinen Energieausweis.
Energiesparen - gewusst wieWenn Ihre Energiesparmaßnahmen effektiv und gut geplant sein sollen, erhalten Sie Entscheidungssicherheit durch:
Verlassen Sie sich bei Ihren Modernisierungsmaßnahmen auf kompetente Partner. Unnötige Kosten und Ärger lassen sich so vermeiden. Und die Beratung wird staatlich gefördert. Wir sind vom Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) als Energieberater für die "Vor-Ort-Beratung" zugelassen, und in den Energie-Experten-Listen der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" für Wohngebäude eingetragen. Bei der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude beträgt der Zuschuss ab 01.02.2020 80 %, für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 1.300 ¤, für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten bis 1.700 ¤. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag des Gebäudes vor mindesten 10 Jahren gestellt wurde. Eine Verpflichtung, die Energiesparvorschläge auszuführen, entsteht übrigens nicht. Auch für die ebenfalls
vom BAFA geförderten Energieberatungen für Nichtwohngebäude
von Kommunen und gemeinnützigen
Trägern sind
wir Ihre Ansprechpartner. Bei Bedarf nennen wir Ihnen gern
Referenzen
zu unseren durchgeführten Beratungen und realisierten
Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich. Auch bei der Umsetzung Ihr Partner
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