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Dipl.-Ing. Architekt
Matthias Lutter


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Durch kompetente Planung kann der Energieverbrauch erheblich reduziert werden. Oftmals können schon kleine Veränderungen Kosten senken und die Umwelt schonen. Ob Sie umbauen wollen oder einen Neubau planen - durch eine eingehende Beratung zeigen wir Ihnen Wege, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können.



Vom Energieausweis zur Energieberatung




Illustration Ofen

Energieausweis - Pflicht oder Kür ?

Mieter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen haben durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) das Recht, vor Abschluss eines Vertrags einen Energieausweis einzusehen. Seit 2014 gilt:

  • "Ausweispflicht" bei Vermietung und Verkauf

Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis immer vorlegen, wenn Mieter eine neue Wohnung besichtigen. Auch beim Verkauf einer Immobilie ist ein Energieausweis erforderlich.

  • Energieangaben in Immobilienanzeigen

Wenn eine Anzeige in einem kommerziellen Medium geschaltet wird, und bereits ein Energieausweis ausgestellt wurde, müssen folgende Informationen mit angegeben werden:

  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Gebäude

  • Art des ausgestellten Energieausweises (Energiebedarf oder -verbrauch)

  • Energieträger für die Heizung des Gebäudes

  • Baujahr des Gebäudes

Informationen zum Energieausweis
Nach den Methoden der Datengewinnung wird zwischen "Bedarfsausweis" und "Verbrauchsausweis" unterschieden.
Zwischen den beiden Varianten besteht ein qualitativer Unterschied: 

Während der Verbrauchsausweis den Energieverbrauch und damit im Wesentlichen das Nutzerverhalten erfasst, werden für den Bedarfsausweis vom Nutzer unabhängige Faktoren, wie zum Beispiel die Wärmedämmung des Gebäudes oder die Effizienz der Heizungsanlage, überprüft. Verlässliche Aussagen über die energetische Qualität eines Gebäudes liefert somit nur der Bedarfsausweis.

Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche, z.B. auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.

Was von Billiganbietern oft verschwiegen wird: Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden, sofern das Gebäude nicht dem Neubaustandard entspricht. Fehlen die Sanierungstipps, oder die Erklärung, dass keine Sanierung offensichtlich sinnvoll ist, ist der Energieausweis ungültig. Außerdem ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob die ihm gemeldeten Gebäudedaten (Gebäudemaße und Energieverbrauch) plausibel sind. Beides erfordert eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller. 

Der energiepunkt bietet beide Arten des Energieausweises an, stets mit einem Ortstermin und einer gewissenhaften Aufnahme und Auswertung der Gebäudedaten, und einem auf jahrelanger Erfahrung beruhenden Urteil zu den sinnvollen Modernisierungsempfehlungen.

Vom Energieausweis ist es aber oft nur noch ein kleiner Schritt zur Energieberatung, die Ihnen als Auftraggeber, über die bloße Erfüllung einer Vorschrift hinaus, einen durchdachten energietechnischen Modernisierungsfahrplan liefert. Da das Honorar für ein solches Energiekonzept (das die Dokumentation des Istzustandes beinhaltetet) vom BAFA weitgehend übernommen wird, liegen die für den Auftraggeber anfallenden Kosten meist nicht höher als bei einem reinen Energieausweis.


Energiesparen - gewusst wie

Wenn Ihre Energiesparmaßnahmen effektiv und gut geplant sein sollen, erhalten Sie Entscheidungssicherheit durch:

  • Bestandsaufnahme mit Ermittlung der Einsparpotenziale

  • Vorschläge für Maßnahmen, auf die Besonderheiten Ihres Gebäudes angepasst

  • Kosten – Nutzen – Analysen für die einzelnen Maßnahmen

  • Beratung zur staatlichen Förderung

Verlassen Sie sich bei Ihren Modernisierungsmaßnahmen auf kompetente Partner. Unnötige Kosten und Ärger lassen sich so vermeiden. Und die Beratung wird staatlich gefördert. Wir sind vom Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) als Energieberater für die "Vor-Ort-Beratung" zugelassen, und in den Energie-Experten-Listen der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" für Wohngebäude eingetragen.

Bei der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude beträgt der Zuschuss ab 01.02.2020 80 %, für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 1.300 ¤, für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten bis 1.700 ¤. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag des Gebäudes vor mindesten 10 Jahren gestellt wurde. Eine Verpflichtung, die Energiesparvorschläge auszuführen, entsteht übrigens nicht.

Auch für die ebenfalls vom BAFA geförderten Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Trägern sind wir Ihre Ansprechpartner. Bei Bedarf nennen wir Ihnen gern Referenzen zu unseren durchgeführten Beratungen und realisierten Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich.


Auch bei der Umsetzung Ihr Partner

Damit Sie bei der Realisierung Ihrer Sanierung oder Ihres Neubaus fachkundige Unterstützung bekommen, und Energie-Einspareffekte sichergestellt werden, knüpft die KfW bei Wohngebäuden ihre Förderung an eine "Baubegleitung". Damit ist die Planung der energetisch relevanten Details, die Unterstützung bei der Auswertung der Angebote und die Kontrolle kritischer Punkte bei der Bauausführung gemeint. Hierfür zahlt die KfW einen Sonderzuschuss: Im Programm 431 werden Architekten- und Ingenieurleistungen im Rahmen von KfW-geförderten Energiesparmaßnahmen oder Neubauvorhaben zu 50 % übernommen (Obergrenze 4.000 ¤). Hier ist der energiepunkt Ihr qualifizierter Ansprechpartner.

Auch wenn Sie die Förderung von Energiesparmaßnahmen durch den Abzug von der Steuerschuld in Anspruch nehmen, können Sie unsere Leistungen zu 50 % mit in Ansatz bringen. Und wenn eine Heizungsanlage, die ganz oder teilweise mit erneuerbarer Energie betrieben wird, vom BAFA bezuschusst wird, gehört eine von uns erbrachte Baubegleitung zu den förderfähigen Kosten.

Unser Tipp: Energiespar-Maßnahmen sollten -unabhängig davon, ob im Antragsverfahren ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss- stets hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit individuell geprüft werden. Oft sind Detailfragen zu klären, und eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist vor einer größeren Investition immer sinnvoll. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Oft können schon bei einem Ortstermin wichtige Fragen geklärt werden.


Gut geplant ist doppelt gespart

Ein fachmännisches Wärmeschutzkonzept vermeidet bei Neu- und Umbauten überhöhte Bau- und Heizkosten. Von Detailfragen über bauphysikalische Berechnungen bis hin zur kompletten Bauplanung und -abwicklung sind wir Ihr Partner:

  • Beratung / Planung / Bauleitung von Energiespar- und Passivhäusern

  • Beratung zu ökologischen Baustoffen

  • Wärmeschutznachweise und Wärmebedarfsberechnungen

  • Planung und Optimierung bautechnischer Details

So können Baukosten gespart werden, z.B. indem durch eine ausführliche Berechnung der Wärmebrücken beim Wärmeschutznachweis wirtschaftlichere Dämmstoffdicken möglich sind, als bei der üblichen Pauschalierung.


Beratung zu Heiz- und Lüftungssystemen

Brennwertkessel, Solarenergie, Holzpellets, Wärmerückgewinnung, Wärmepumpe? Wir verschaffen Ihnen den Überblick in der Vielfalt der Energie- und Lüftungstechniken:

  • Ermittlung des für Ihr Gebäude geeigneten Systems

  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Ökobilanzen

  • Beratung zu Fördermöglichkeiten

Mit Hilfe von computergestützten Simulationsberechnungen können wir die wirtschaftlich und ökologisch optimalen Lösungen konzipieren.

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