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Durch kompetente Planung kann der Energieverbrauch erheblich reduziert werden. Oftmals können schon kleine Veränderungen Kosten senken und die Umwelt schonen. Ob Sie umbauen wollen oder einen Neubau planen - durch eine eingehende Beratung zeigen wir Ihnen Wege, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können. |
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Vom Energieausweis zur Energieberatung |
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Energiesparen - gewusst wieWir sind als Energieberater für die "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft zugelassen. Wenn Ihre Energiesparmaßnahmen effektiv und gut geplant sein sollen, erhalten Sie hierdurch Entscheidungssicherheit durch:
Verlassen Sie sich bei Ihren Modernisierungsmaßnahmen auf kompetente Partner. Unnötige Kosten und Ärger lassen sich so vermeiden. Für Wohnhäuser, für die vor 1995 ein Bauantrag gestellt wurde, wird die Beratung staatlich gefördert. Der Zuschuss beträgt 300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten. Eine Verpflichtung, die Energiesparvorschläge auszuführen, entsteht dadurch nicht. Die Energiespargutachten bilden gleichzeitig die Grundlage für den ab 2008 geforderten Energieausweis für Gebäude. Energieausweis - Pflicht oder Kür ?Mieter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen bekommen durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Abschluss eines Vertrags einen Energieausweis einzusehen. Nach den Methoden der Datengewinnung wird dabei zwischen "Bedarfsausweis" und "Verbrauchsausweis" unterschieden. Zwischen den beiden Varianten besteht ein qualitativer Unterschied: Während der Verbrauchsausweis den Energieverbrauch und damit im Wesentlichen das Nutzerverhalten erfasst, werden für den Bedarfsausweis vom Nutzer unabhängige Faktoren, wie zum Beispiel die Wärmedämmung des Gebäudes oder die Effizienz der Heizungsanlage, überprüft. Verlässliche Aussagen über die energetische Qualität eines Gebäudes liefert somit nur der Bedarfsausweis. Für Neubauten ist ein Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 vorgeschrieben. Für bestehende Gebäude wird der Energieausweis jetzt schrittweise zur Pflicht:
Die Regelungen beziehen sich auf neu auszustellende Energieausweise. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben 10 Jahre gültig. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche, z.B. auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Was von Billiganbietern oft verschwiegen wird: Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden, sofern das Gebäude nicht dem Neubaustandard entspricht. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Außerdem ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob die ihm gemeldeten Gebäudedaten (Gebäudemaße und Energieverbrauch) plausibel sind. Beides erfordert eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller. Von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt zur Energieberatung, die Ihnen als Auftraggeber, über die bloße Erfüllung einer Vorschrift hinaus, einen durchdachten energietechnischen Modernisierungsfahrplan liefert: Gut geplant ist doppelt gespartEin fachmännisches Wärmeschutzkonzept vermeidet bei Neu- und Umbauten überhöhte Bau- und Heizkosten. Von Detailfragen über bauphysikalische Berechnungen bis hin zur kompletten Bauplanung und -abwicklung sind wir Ihr Partner:
So können Baukosten gespart werden, z.B. indem durch eine ausführliche Berechnung der Wärmebrücken beim Wärmeschutznachweis wirtschaftlichere Dämmstoffdicken möglich sind, als bei der üblichen Pauschalierung. Beratung zu Heiz- und LüftungssystemenBrennwertkessel, Solarenergie, Holzpellets, Wärmerückgewinnung, Wärmepumpe? Wir verschaffen Ihnen den Überblick in der Vielfalt der Energie- und Lüftungstechniken:
Mit Hilfe von computergestützten Simulationsberechnungen können wir die wirtschaftlich und ökologisch optimalen Lösungen konzipieren. |
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