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Energie sparen lohnt sich doppelt: Neben den sinkenden Heizkosten können Hausbesitzer bei insbesondere bei Dämmung und Heizungsumrüstung von den Förderinstrumenten profitieren, die im Zuge des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ausgebaut wurden:


Energie sparen lohnt sich



Eisbär

Kredite und Zuschüsse der KfW

Die Förderung von Energiespar-Maßnahmen bei Wohngebäuden über zinsverbilligte Kredite der KfW läuft auch nach der Novellierung der EnEV (Energieeinsparverordnung) zum 1.10.2009 weiter. Unter der Bezeichnung "KfW-Effizienzhaus" werden verschiedene Förderstandards für Neubau und Sanierung angeboten:

In der Kreditvariante werden energiesparende Maßnahmen mit Zinssätzen deutlich unter den marktüblichen Prozentwerten gefördert, wenn ein Gebäude, das vor 1984 fertiggestellt wurde, auf das energietechnische Niveau eines Neubaus gebracht wird (KfW-Programm 151). Zudem werden 5 bis 15 % der zurückzuzahlenden Darlehenssumme erlassen, abhängig davon, wie sich das Haus nach der Sanierung im Verhältnis zu den Neubau-Anforderungen darstellt. 

Wenn keine Kreditfinanzierung vorgesehen ist, bietet die KfW im Programm 430 auch eine reine Zuschussvariante an. Die Zuschüsse fallen, als Ausgleich für die fehlende Zinssubventionierung, jeweils 5 % höher aus als in der entsprechenden Förderstufe der Kreditvariante. In beiden Varianten werden maximal 75.000 EUR pro Wohneinheit finanziert bzw. bezuschusst.

In den Programmen 153 und 154 wird der Neubau von besonders energiesparenden Wohnhäusern gefördert. Hier ist der Kredit- Höchstbetrag auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. 

Die Voraussetzung für diese Förderungen ist eine Bestätigung, die wir vom energiepunkt als von der KfW zugelassene  Energieberater für Sie ausstellen.

Damit Sie bei der Realisierung Ihrer energietechnischen Sanierung fachkundige Unterstutzung bekommen, gewährt die KfW eine Sonderförderung für Baubegleitung. Im Programm 431 werden bestimmte Ingenieurleistungen mit 50 % -bis zu 2.000 Euro- bezuschusst, wenn 

Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt, dann kann zusätzlich ein "Zuschuss zur Baubegleitung" aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das energietechnische Neubauniveau erreicht wird, wobei übergangsweise noch die EnEV 2007 angewandt wird. Auch hier ist der energiepunkt Ihr qualifizierter Ansprechpartner.

Wenn nur einzelne Maßnahmen vorgesehen sind, ohne dass ein bestimmtes energietechnisches Niveau erzielt werden soll, sind nur bestimmte technische Mindestanforderungen einzuhalten. Im Programm 152 bzw. 430 (Zuschussvariante) fördert die KfW folgende Einzelmaßnahmen mit 5 % der Baukosten, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit:

- Wärmedämmung des Daches 
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung der Kellerdecke
- Erneuerung der Fenster 
- Austausch der Heizung 
- Einbau einer Lüftungsanlage 

Ebenfalls, mit 25 % der Kosten, mindestens 100 Euro, gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen, etwa durch den Einbau energieeffizenter Umwälzpumpen, die als "hydraulischer Abgleich" bezeichnete Einstellung des Heizsystems usw. (Sonderförderung  im Programm 431).

Zwar können Sie die Förderung oder Kreditvergabe hier grundsätzlich auch selbst beantragen. Aber oft sind  Detailfragen zu klären, und eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist vor einer größeren Investition immer sinnvoll. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.  Oft können schon bei einem Ortstermin wichtige Fragen geklärt werden.


BAFA - Förderung für erneuerbare Energien

Zuschüsse für die Nutzung erneuerbarer Energien (Solaranlagen, Pelletsheizungen usw.) werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt. Die folgenden Fördersätze gelten für Sanierungsmaßnahmen in vorhandenen 

  • Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche: Basisförderung 60 Euroo je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euroo je Anlage. Für Anlagen, die auch Wärme in das Heizsystem einspeisen, beträgt der Zuschuss 105 Euroo pro m². Auch für eine Anlagenerweiterung bis zu 40 m² gibt es Geld vom Staat.

  • Biomassekessel:  Automatisch beschickte Pelletskessel werden mit 36 Euroo je kW installierte Wärmeleistung bezuschusst, mindestens aber 2.000 Euroo. Kommt ein neuer Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen von 30 l/kW hinzu, steigt der Betrag auf 2.500 Euroo. Die Förderung für "luftgeführte" Pelletöfen beträgt pauschal 500 Euroo - höchstens aber 20 % der Nettoinvestitionskosten.

  • Holzhackschnitzelkessel im Leistungsbereich von 5 bis 100 kW werden pauschal mit 1.000 Euro gefördert. Förderfähig sind Anlagen ab einem Pufferspeichervolumen von 30 l/kW.

  • Holzvergaserkessel werden von 15 bis 50 kW gefördert. Ein Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen von 55 l/kW ist Voraussetzung. Der Zuschuss beträgt 1.125 Euroo pro Anlage.
    Die Förderung der Biomassekessel unter 1000 kW ist von vorgegebenen Emissionsgrenzwerten und dem Kesselwirkungsgrad (mind. 89%) abhängig.

  • Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe eingebaut, so kann pro Heizungsanlage ein Bonus von 200,00 Euroo bewilligt werden.

  • WärmepumpenNeu in das Förderpaket aufgenommen ist der Einsatz von Wärmepumpen. Das Heizen mit Umweltwärme im Neu- und Altbau wird aber nur mit sehr guten Leistungszahlen gefördert.

  • Bonussystem: Beim Austausch des Heizkessels durch eines der geförderten Heizsysteme bei gleichzeitiger Installation einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird ein Zusatzbonus von 750 Euroo gewährt. Wenn die Biomasseanlage in einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat, wird der Zuschuss -je nach Baujahr und Energiekennwert in zwei Stufen- um 50 oder 100 % erhöht (Effizienzbonus). Auch der Einbau innovativer Heizungen, wie große Solarkollektor-Anlagen (z.B. ab drei Wohneinheiten) oder Holz- bzw. Pelletskesselheizungen mit eingebautem Feinstaubfilter wird ebenfalls mit einem Zusatzbonus belohnt. 

  • Blockheizkraftwerke werden bis zu einer elektrischen Leistung von max. 50 kW bezuschusst, wenn sie "wärmegeführt " sind, d.h. der Wärmebedarf steuert die Betriebsweise der Anlage. Der Förderbetrag hängt von der elektrischen Leistung und der jährlichen Betriebszeit ab.

Einen guten Überblick bietet die tabellarische Übersicht des BAFA. Detailinformationen bieten die Richtlinien des BAFA zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Bei Fragen stehen natürlich auch wir IHnen gern zur Verfügung.

Die von KfW und BAFA geförderten Maßnahmen sollten -unabhängig davon, ob im Antragsverfahren ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss- stets hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit individuell geprüft werden. Hierzu bieten wir die vom BAFA ebenfalls bezuschusste "Energiesparberatung vor Ort" an. Der energiepunkt ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieberater zugelassen (Mehr dazu). Die Richtlinien des BAFA für die Energiesparberatung finden Sie hier.


Neue Anforderungen

Seit Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über erneuerbare Energien abdecken. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Alternativ kann die Wärmedämmung soweit verbessert werden, dass der Energiebedarf des Hauses um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt.

Gut beraten ist, wer rechtzeitig vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Wir erarbeiten eine auf Ihr Gebäude maßgeschneiderte, energietechnisch und wirtschaftlich optimale Lösung.

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