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Energie sparen lohnt sich doppelt: Neben den sinkenden Heizkosten können Hausbesitzer bei insbesondere bei Dämmung und Heizungsumrüstung von den Förderinstrumenten profitieren, die im Zuge des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ausgebaut wurden:


Energie sparen lohnt sich



Eisbär

Kredite und Zuschüsse der KfW

Die Förderung von Energiespar-Maßnahmen bei Wohngebäuden über zinsverbilligte Kredite der KfW läuft auch nach der Novellierung der EnEV (Energieeinsparverordnung) zum 1.10.2009 weiter. Unter der Bezeichnung "KfW-Effizienzhaus" werden verschiedene Förderstandards für Neubau und Sanierung angeboten:

In der Kreditvariante werden energiesparende Maßnahmen mit Zinssätzen deutlich unter den marktüblichen Prozentwerten gefördert, wenn ein Gebäude, das vor 1984 fertiggestellt wurde, auf ein gutes energietechnisches Niveau gebracht wird (KfW-Programm 151). Zudem werden 5 bis 15 % der zurückzuzahlenden Darlehenssumme erlassen, abhängig davon, wie sich das Haus nach der Sanierung im Verhältnis zu den Anforderungen der EnEV an einen Neubau mit gleichen Abmessungen darstellt. 

Aktueller Hinweis: Diese sogenannten Tilgungszuschüsse werden ab dem 01.07.2010 um 5 bis 7,5 % reduziert. Zudem läuft dann auch die Förderstufe "KfW-Effizienzhaus 130" aus, mit dem Sanierungmaßnahmen gefördert werden, bei denen ein Primärenergie-Bedarf von 130 % eines Neubaus unterschritten werden muss. Die Förderung setzt danach erst unterhalb von 115 % des Neubau-Anforderungsniveaus ein.

Wenn keine Kreditfinanzierung vorgesehen ist, bietet die KfW im Programm 430 auch eine reine Zuschussvariante an. Die Zuschüsse fallen, als Ausgleich für die fehlende Zinssubventionierung, jeweils 5 % höher aus als in der entsprechenden Förderstufe der Kreditvariante. In beiden Varianten werden maximal 75.000 EUR pro Wohneinheit finanziert bzw. bezuschusst.

In den Programmen 153 und 154 wird der Neubau von besonders energiesparenden Wohnhäusern gefördert. Hier ist der Kredit- Höchstbetrag auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. 

Die Voraussetzung für diese Förderungen ist eine Bestätigung, die wir vom energiepunkt als von der KfW zugelassene  Energieberater für Sie ausstellen.

Wenn nur einzelne Maßnahmen vorgesehen sind, ohne dass ein bestimmtes energietechnisches Niveau erzielt werden soll, sind nur bestimmte technische Mindestanforderungen einzuhalten. Im Programm 152 bzw. 430 (Zuschussvariante) fördert die KfW folgende Einzelmaßnahmen mit 5 % der Baukosten, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit:

- Wärmedämmung des Daches 
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung der Kellerdecke
- Erneuerung der Fenster 
- Austausch der Heizung 
- Einbau einer Lüftungsanlage 

Mit 25 % der Kosten gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen, etwa durch den Einbau energieeffizenter Umwälzpumpen in Verbindung mit der als "hydraulischer Abgleich" bezeichneten Einstellung des Heizsystems usw. (Sonderförderung  im Programm 431).

Zwar können Sie die Förderung oder Kreditvergabe hier grundsätzlich auch selbst beantragen. Aber oft sind  Detailfragen zu klären, und eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist vor einer größeren Investition immer sinnvoll. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.  Oft können schon bei einem Ortstermin wichtige Fragen geklärt werden.

Damit Sie bei der Realisierung Ihrer energietechnischen Sanierung fachkundige Unterstützung bekommen, gewährt die KfW eine Sonderförderung für Baubegleitung. Im Programm 431 werden bestimmte Ingenieurleistungen mit 50 % -bis zu 2.000 Euro- bezuschusst. Auch hier ist der energiepunkt Ihr qualifizierter Ansprechpartner.

BAFA - Förderung für erneuerbare Energien: aktuelle Information

Das sogen. "Marktanreizprogramm" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), mit dem die Nutzung erneuerbarer Energien (Solaranlagen, Pelletsheizungen usw.) gefördert wurde, wurde zum 03.05.2010 gestoppt.

Dies hat folgende Auswirkungen:

- Ab dem 4. Mai 2010 beim BAFA gestellte Anträge werden nicht mehr bewilligt, da keine Haushaltsmittel verfügbar sind.

- Bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschüsse werden ausgezahlt, sofern innerhalb der gesetzten Frist ein Verwendungsnachweis beim BAFA vorgelegt wird und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen werden kann. Zuwendungsbescheide wurden zum Beispiel für die Innovationsförderung für Solarkollektoren und für gewerbliche Investitionen erteilt.

- Bewilligte und mit Verweis auf das Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2010 bislang noch nicht ausgezahlte Zuschüsse werden noch ausgezahlt.

- Für Anträge, die vor dem Programmstopp beim BAFA eingegangen sind, für die aber noch kein Bewilligungsbescheid erlassen wurde, gilt: Die vorliegenden Anträge werden nach Maßgabe der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Nach dem derzeitigen Stand muss aber davon ausgegangen werden, dass nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um alle bereits vor Programmstopp eingegangenen Anträge zu bewilligen. Die Anträge werden, sofern sie vollständig mit allen geforderten Unterlagen vorliegen, in der Reihenfolge des Antragseingangs nach Maßgabe der verfügbaren Mittel bewilligt und ausgezahlt. Inwieweit die noch verfügbaren Mittel ausreichen, kann aber noch nicht abgeschätzt werden.

Die vom BAFA ebenfalls bezuschusste "Energiesparberatung vor Ort" ist vom Stopp der Förderung nicht betroffen. Unser Tipp: Energiespar-Maßnahmen sollten -unabhängig davon, ob im Antragsverfahren ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss- stets hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit individuell geprüft werden. Der energiepunkt ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieberater zugelassen (Mehr dazu). Die Richtlinien des BAFA für die Energiesparberatung finden Sie hier.

Neue Anforderungen

Seit Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über erneuerbare Energien abdecken. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Alternativ kann die Wärmedämmung soweit verbessert werden, dass der Energiebedarf des Hauses um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt.

Gut beraten ist, wer rechtzeitig vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Wir erarbeiten eine auf Ihr Gebäude maßgeschneiderte, energietechnisch und wirtschaftlich optimale Lösung.

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