Verbesserte Förderung durch KfW und BAFA
Noch nie waren Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare
Energien so lohnend und einfach. Die neue Bundesförderung für
effiziente Gebäude (BEG) geht mit einem schlanken Antrag für alles
und höheren Zuschüssen an den Start. Dabei werden Zug um Zug die
bisherigen Förderprogramme zusammengefasst und erweitert:
Einzelmaßnahmen
zur energetischen
Sanierung werden
über Zuschüsse im Programm BEG - Einzelmaßnahmen
gefördert, wenn ein
besserer energetischer Standard erreicht wird, als von der
Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben:
-
▫ Wärmedämmung von
Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
-
▫ Erneuerung der
Fenster und Außentüren
-
▫ Nutzung erneuerbarer
Energie für die Heizungsanlage
-
▫ Optimierung
bestehender Heizungsanlagen
-
▫ Einbau einer
Lüftungsanlage
Der Zuschuss beträgt für die Maßnahmen an der Außenhülle,
Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen 15
%, bei Wärmeerzeugern bis
40 % der förderfähigen Kosten - je „grüner“ die
Heiztechnik, umso höhere Förderung gibt es. Die förderfähigen
Kosten von Einzelmaßnahmen betragen bei Wohngebäuden 60.000 Euro
pro Wohneinheit und Kalenderjahr (max. 600.000 Euro bei
Wohngebäuden).
Damit Sie bei der Realisierung Ihrer Sanierung fachkundige
Unterstützung bekommen, und Energie- Einspareffekte sichergestellt
werden, knüpft die BEG ihre Förderung an eine "Baubegleitung"
(außer beim Austausch des Heizkessels). Damit ist die Planung der
energetisch relevanten Details, die Unterstützung bei der
Auswertung der Angebote und die Kontrolle kritischer Punkte bei
der Bauausführung gemeint. Der Zuschuss für die Baubegleitung
beträgt 50 % des Ingenieur-Honorars. Hier
ist der energie●punkt Ihr qualifizierter Ansprechpartner.
Wenn Sie eine umfassende Sanierung eines Wohngebäudes
durchführen, und damit in etwa das energetische Niveau eines
Neubaus erreichen, wird dies über einen KfW-Kredit
gefördert (KfW-Programm 261). Dabei
werden energiesparende Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit
einer Kombination von Zinssätzen unter den marktüblichen
Prozentwerten (ab 0,75 %) gefördert. Zudem wird ein
"Tilgungszuschuss" gewährt, d.h. ein Teil der zurückzuzahlenden
Darlehenssumme wird erlassen. Bei Häusern mit besonders schlechten
Kennwerten kommt ein Bonus für „Worst Performing Buildings“ hinzu.
Die Baubegleitung wird auch in der Kreditvariante mit 50 %
gefördert.
Auch bei der Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden,
können wir Sie unterstützen.
Der energie●punkt
ist vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als
Energieberater zugelassen (mehr
dazu). Die Richtlinien des BAFA für die Energiesparberatung
finden Sie hier.
Dabei übernimmt das BAFA die Kosten für einen individuellen
Sanierungsfahrplan mit bis zu 80
% bis zu einem Maximalbetrag von 1.300 Euro. Bei einem
Wohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten liegt der Höchstbetrag
bei 1.700 Euro. Damit liegt der vom Auftraggeber zu übernehmende
Kostenanteil kaum höher als bei einem Energieausweis mit einer
reinen Zustandsfeststellung.Und wenn die Maßnahmen realisiert
werden, die in der Energieberatung vorgeschlagen wurden, erhöht
sich der BEG-Zuschuss um
5% (Ausnahme: neuer
Wärmeerzeuger).
Im KfW-Programm 153 wird
der Neubau von
energiesparenden Wohnhäusern gefördert. Der Effektiv- Zinssatz
beträgt hier ab 0,9 % für maximal 120.000 ¤ pro Wohneinheit. Für
das "Effizienzhaus 55" und "Effizienzhaus 40", bei denen die
Standard-Anforderungen um ca. 25 bzw. 45 % übertroffen werden,
wird hier ein Tilgungszuschuss von 15 bzw. 20 % gewährt. Beim
"Effizienzhaus 40 Plus", das über eine Photovoltaik-Anlage mit
Stromspeicher und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
verfügt, erhöht sich der Tilgungszuschuss auf 25 %.
Das Programm 153 ist auch anwendbar, wenn bisher unbeheizte
Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohneinheiten ausgebaut werden.
Auch bei energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden bietet die
KfW in Kombination mit Krediten Tilgungszuschüsse von 20 bis 27,5
% an, hier ist jedoch eine flächenbezogene Obergrenze gesetzt.
Unser Tipp: Energiespar-Maßnahmen sollten -unabhängig davon, ob
im Antragsverfahren ein Sachverständiger eingeschaltet werden
muss- stets hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit individuell
geprüft werden. Oft sind Detailfragen zu klären, und eine
Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist vor einer größeren
Investition immer sinnvoll. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Oft können schon bei einem Ortstermin wichtige Fragen geklärt
werden.
Altersgerecht und einbruchsichernd Umbauen wird gefördert
Die KfW fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren
reduzieren, Ihren Wohnkomfort erhöhen oder in Einbruchschutz
investieren. Hiervon können alle Altersgruppen profitieren: Mit
Krediten im Programm 159
oder (bei Ein-und Zweifamilienhäusern) Zuschüssen im Programm 455 werden Umbaumaßnahmen
gefördert, die es älteren Menschen ermöglichen, möglichst lange in
der gewohnten Umgebung zu verbleiben, oder behinderten oder in
ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern
zugute kommen. Für die von der KfW empfohlene Beratung durch einen
Architekten sind wir Ihr Ansprechpartner.
Beim Einbau einbruchhemmender oder barrierearmer Fenster,
Balkon- und Terrassentüren verweist die KfW auf die Programme 152
bzw. 430 zum Energieeffizient Sanieren - in diesem Fall führen
wir die dabei verlangte Baubegleitung durch.
Gesetzliche Anforderungen bei Neubau und Sanierung
Über die gesetzlichen Anforderungen an Dämmung und Heiztechnik
eines Neu- oder Erweiterungsbaus, oder bei grundlegenden
energetischen Sanierungen, sollten Sie sich schon in einem frühen
Planungsstadium informieren - wir beraten Sie gern.
Außerdem müssen Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbare
Energien beziehen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt
verbindlich den Einsatz von Solar-oder Photovoltaikanlagen,
Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Alternativ kann die
Wärmedämmung soweit verbessert werden, dass der Energiebedarf
des Hauses um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen
liegt.
Gut beraten ist, wer rechtzeitig vor Baubeginn einen
Energieberater hinzuzieht. Wir erarbeiten eine auf Ihr Gebäude maßgeschneiderte,
energietechnisch und wirtschaftlich optimale Lösung, und
erstellen natürlich auch die beim Bauantrag vorzulegenden
Nachweise.
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