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Energie sparen lohnt sich doppelt: Neben den sinkenden Heizkosten können Hausbesitzer bei insbesondere bei Dämmung und Heizungsumrüstung von den Förderinstrumenten profitieren, die im Zuge des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ausgebaut wurden:


Energie sparen lohnt sich



Eisbär

Kredite und Zuschüsse der KfW: seit Anfang 2012 verbesserte Konditionen

Unter der Bezeichnung "KfW-Effizienzhaus" fördert die KfW Energiespar-Maßnahmen bei Wohngebäuden. Es werden verschiedene Förderstandards für Neubau und Sanierung angeboten:

In der Kreditvariante werden energiesparende Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden,für die vor 1995 der Bauantrag gestellt wurde, mit Zinssätzen unter den marktüblichen Prozentwerten gefördert. Für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit beträgt der Effektivzins z.Zt. nur 1,00 %.

  • Einzelmaßnahmen, mit denen ein ca. 30 % höherer Wärmeschutz erreicht wird, als von der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist, werden im Programm 152 gefördert. Die Höchstgrenze des Kredits beträgt 50.000 EUR pro Wohneinheit.

  • "KfW-Effizienzhaus", Programm 151: Wenn das Haus als ganzes auf das energietechnische Niveau eines Neubaus gebracht wird, werden 2,5 bis 12,5 % der zurückzuzahlenden Darlehenssumme erlassen. Die genaue Höhe dieses "Tilgungszuschusses" bemisst sich nach dem Verhältnis der erreichten Energiekennwerte zu den Anforderungen an einen Neubau mit gleichen Abmessungen. Der Kredit kann hier bis zu 75.000 EUR pro Wohneinheit betragen.

Wenn keine Kreditfinanzierung vorgesehen ist, bietet die KfW im Programm 430 auch eine reine Zuschussvariantefür Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierungen an. Die Fördersätze wurden zum  1. Januar 2012 um 2,5 % angehoben. Einzelmaßnahmen werden jetzt mit 7,5 % der Investitionssumme gefördert. Bei der Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus" fallen die Zuschüsse mit 10 bis 20 % -je nach erreichtem Einsparniveasu-, als Alternative zur Zinssubventionierung höher aus als in der entsprechenden Förderstufe der Kreditvariante. Die Obergrenzen der förderfähigen Beträge sind gleich denen der Kreditvariante.

Die Förderprogramme können auch beim Kauf entsprechend sanierter Häuser genutzt werden.

Im Programm 153 wird der Neubau von besonders energiesparenden Wohnhäusern gefördert. Hier ist der Kredit- Höchstbetrag auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. 

Die Voraussetzung für diese Förderungen ist eine Bestätigung, die wir vom energiepunkt als von der KfW zugelassene Energieberater für Sie ausstellen.

Damit Sie bei der Realisierung Ihrer energietechnischen Sanierung fachkundige Unterstützung bekommen, gewährt die KfW eine Sonderförderung für Baubegleitung. Im Programm 431 werden Architekten- und Ingenieurleistungen, die der Qualitätssicherung von KfW.geförderten Energiesparmaßnahmen dienen, zu 50 % bezuschusst. Die Obergrenze wurde jetzt auf 4.000 Euro angehoben. Auch hier ist der energiepunkt Ihr qualifizierter Ansprechpartner.

Unser Tipp: Energiespar-Maßnahmen sollten -unabhängig davon, ob im Antragsverfahren ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss- stets hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit individuell geprüft werden. Oft sind  Detailfragen zu klären, und eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist vor einer größeren Investition immer sinnvoll. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.  Oft können schon bei einem Ortstermin wichtige Fragen geklärt werden.

Programm "Klima Plus Saar"

Die Saarland hat das Förderprogramm "Klima Plus Saar" gestartet, das Energieeinsparungen von Privathaushalten, Unternehmen und Kommunen unterstützen soll. 12 ausgewählte Fördermaßnahmen stehen zur Verfügung.

Einen Schwerpunkt der Förderrichtlinie bildet die Sanierung von Bestandsgebäuden durch Wärmedämmung. Ähnlich wie bei der KfW werden folgende Zuschüsse je m2 gedämmter Fläche bzw. erneuerter Fensterfläche gewährt, wenn bestimmte Anforderungen eingehalten werden, die über die der EnEV hinausgehen:

  • Außendämmung von Außenwänden und Decken nach unten gegen  Außenluft: 7,5 € / m2

  • Dämmung von Kellerdecke, Boden, Wänden gegen Erdreich und obersten Geschossdecken: 4 € / m2

  • Dämmung von Dächern oder Flachdächern: 6 € / m2

  • Erneuerung von Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Wärmeschutzverglasung 15 € / m2, jedoch nur in Verbindung mit Dämmung aller Außenwände im gesamten Gebäudebestand, sofern diese nicht einen U-Wert von kleiner gleich 0,6 W/m2K aufweisen

  • Hauseingangstüren: 50 € / m2

Dies gilt für alle im Privatbesitz befindliche Gebäude, für die vor 1995 der Bauantrag gestellt wurde. Das Programm "Klima Plus Saar" kann mit der KfW-Förderung in der Zuschussvariante (Programm 430, siehe oben) kombiniert werden - so werden bis zu 10 % der Energiespar- Investitionen vom Staat übernommen. Bei anspruchsvollen Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf halbieren, werden die Fördersatze von "Klima Plus Saar" um 50 % erhöht. Die hier notwendige Bestätigung der Energieeinsparung stellt Ihnen der energiepunkt aus. 

Bei Energiesparmaßnahmen für Vereinsheime ist die Förderung an eine Energieberatung gekoppelt, die wir natürlich ebenfalls ausführen.

Mit 50 % bezuschusst wird ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 in Verbindung mit dem Hydraulischen Abgleich der Heizanlage. Diese Maßnahme ist auch ohne Förderung in der Regel lohnenswert. Sie spart  erfahrungsgemäß bei moderaten Kosten zwischen 5 und 10 % der Heizenergie ein.

BAFA-Förderprogramm für Erneuerbare Energien 

Das BAFA fördert im "Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien" die Nutzung erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden mit Investitionszuschüssen bei Solaranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen.  
Die wesentlichen Punkte in Kurzfassung:

  • Zuschuss bei Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: Zuschuss 90 €/m2  Bruttokollektorfläche (bis 40 m2). Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert.

  • Zuschuss bei automatisch beschickten Heizanlagen mit Brennstoff Holz: 36 €/kW Leistung, Mindestförderung

        ▫ bei Pelletöfen mit Heizwasser-Wärmetauscher: 1.000 €

        ▫ bei Pelletkesseln: 2.000 €

        ▫ bei Pelletkesseln mit Pufferspeicher, Mindestvolumen 30 Liter/kW Kesselleistung: 2.500 €

  • Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden mit 1.000 € bezuschusst.

  • Förderung von Wärmepumpen, wenn folgende Jahresarbeitszahlen erreicht oder überschritten werden:

        ▫  3,5 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen: Zuschuss 900 €, ab 20 kW 1.200 €

        ▫  3,8 bei Sole-Wasser-Wärmepumpen  und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (4,0 bei Nichtwohngebäuden): Zuschuss mindestens 2.400 € bei Einfamilienhäusern, bei mehr als 10 kW Nennwärmeleistung 120 € für jedes zusätzliche kW (gilt bis 20 kW)

        ▫  1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen.

  • Die Fördersätze werden bei Kombination mit dem Einbau eines neuen Heizkessels oder einer guten Wärmedämmung um bis zu 50 % erhöht.

Vom BAFA ebenfalls bezuschusst wird die "Energiesparberatung vor Ort" für Wohngebäude. Der energiepunkt ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieberater zugelassen (Mehr dazu). Die Richtlinien des BAFA für die Energiesparberatung finden Sie hier.

Neue Anforderungen

Seit Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über erneuerbare Energien abdecken. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Alternativ kann die Wärmedämmung soweit verbessert werden, dass der Energiebedarf des Hauses um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt.

Gut beraten ist, wer rechtzeitig vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Wir erarbeiten eine auf Ihr Gebäude maßgeschneiderte, energietechnisch und wirtschaftlich optimale Lösung.

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