| Energie sparen lohnt sich doppelt: Neben den sinkenden Heizkosten können Hausbesitzer bei insbesondere bei Dämmung und Heizungsumrüstung von den Förderinstrumenten profitieren, die im Zuge des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ausgebaut wurden: | |||||||||||||
Energie sparen lohnt sich | ||||||||||||||
![]() | | Kredite und Zuschüsse der KfWDie Förderung von Energiespar-Maßnahmen bei Wohngebäuden über zinsverbilligte Kredite der KfW läuft auch nach der Novellierung der EnEV (Energieeinsparverordnung) zum 1.10.2009 weiter. Unter der Bezeichnung "KfW-Effizienzhaus" werden verschiedene Förderstandards für Neubau und Sanierung angeboten: In der Kreditvariante werden energiesparende Maßnahmen mit Zinssätzen deutlich unter den marktüblichen Prozentwerten gefördert, wenn ein Gebäude, das vor 1984 fertiggestellt wurde, auf das energietechnische Niveau eines Neubaus gebracht wird (KfW-Programm 151). Zudem werden 5 bis 15 % der zurückzuzahlenden Darlehenssumme erlassen, abhängig davon, wie sich das Haus nach der Sanierung im Verhältnis zu den Neubau-Anforderungen darstellt. Wenn keine Kreditfinanzierung vorgesehen ist, bietet die KfW im Programm 430 auch eine reine Zuschussvariante an. Die Zuschüsse fallen, als Ausgleich für die fehlende Zinssubventionierung, jeweils 5 % höher aus als in der entsprechenden Förderstufe der Kreditvariante. In beiden Varianten werden maximal 75.000 EUR pro Wohneinheit finanziert bzw. bezuschusst. In den Programmen 153 und 154 wird der Neubau von besonders energiesparenden Wohnhäusern gefördert. Hier ist der Kredit- Höchstbetrag auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Die Voraussetzung für diese Förderungen ist eine Bestätigung, die wir vom energie●punkt als von der KfW zugelassene Energieberater für Sie ausstellen. Damit Sie bei der Realisierung Ihrer energietechnischen Sanierung fachkundige Unterstutzung bekommen, gewährt die KfW eine Sonderförderung für Baubegleitung. Im Programm 431 werden bestimmte Ingenieurleistungen mit 50 % -bis zu 2.000 Euro- bezuschusst, wenn Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt, dann kann zusätzlich ein "Zuschuss zur Baubegleitung" aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das energietechnische Neubauniveau erreicht wird, wobei übergangsweise noch die EnEV 2007 angewandt wird. Auch hier ist der energie●punkt Ihr qualifizierter Ansprechpartner. Wenn nur einzelne Maßnahmen vorgesehen sind, ohne dass ein bestimmtes energietechnisches Niveau erzielt werden soll, sind nur bestimmte technische Mindestanforderungen einzuhalten. Im Programm 152 bzw. 430 (Zuschussvariante) fördert die KfW folgende Einzelmaßnahmen mit 5 % der Baukosten, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit: - Wärmedämmung des Daches Ebenfalls, mit 25 % der Kosten, mindestens 100 Euro, gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen, etwa durch den Einbau energieeffizenter Umwälzpumpen, die als "hydraulischer Abgleich" bezeichnete Einstellung des Heizsystems usw. (Sonderförderung im Programm 431). Zwar können Sie die Förderung oder Kreditvergabe hier grundsätzlich auch selbst beantragen. Aber oft sind Detailfragen zu klären, und eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist vor einer größeren Investition immer sinnvoll. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Oft können schon bei einem Ortstermin wichtige Fragen geklärt werden.
BAFA - Förderung für erneuerbare EnergienZuschüsse für die Nutzung erneuerbarer Energien (Solaranlagen, Pelletsheizungen usw.) werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt. Die folgenden Fördersätze gelten für Sanierungsmaßnahmen in vorhandenen
Einen guten Überblick bietet die tabellarische Übersicht des BAFA. Detailinformationen bieten die Richtlinien des BAFA zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Bei Fragen stehen natürlich auch wir IHnen gern zur Verfügung. Die von KfW und BAFA geförderten Maßnahmen sollten -unabhängig davon, ob im Antragsverfahren ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss- stets hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit individuell geprüft werden. Hierzu bieten wir die vom BAFA ebenfalls bezuschusste "Energiesparberatung vor Ort" an. Der energie●punkt ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieberater zugelassen (Mehr dazu). Die Richtlinien des BAFA für die Energiesparberatung finden Sie hier. Neue AnforderungenSeit Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über erneuerbare Energien abdecken. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Alternativ kann die Wärmedämmung soweit verbessert werden, dass der Energiebedarf des Hauses um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Gut beraten ist, wer rechtzeitig vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Wir erarbeiten eine auf Ihr Gebäude maßgeschneiderte, energietechnisch und wirtschaftlich optimale Lösung.
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