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Energie sparen lohnt sich doppelt: Neben den sinkenden Heizkosten können Besitzer von Wohngebäuden bei Energieberatung, Dämmung und Heizungsumrüstung von den Förderinstrumenten profitieren, die die Bundesregierung zur Verfügung stellt.
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Vielfältige Förderung für Energiesparmaßnahmen |
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Verbesserte Förderung durch die KfWUnter der Bezeichnung "KfW-Effizienzhaus" fördert die KfW Energiespar-Maßnahmen. Bei Wohngebäuden werden verschiedene Förderstandards für Neubau und Sanierung angeboten. Die Konditionen sind 2020 so günstig wie seit langem nicht mehr: In der Kreditvariante werden energiesparende Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, für die vor 1995 der Bauantrag gestellt wurde, mit Zinssätzen unter den marktüblichen Prozentwerten gefördert. Für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit beträgt der Effektivzins nur 0,75 %. Zudem wird ein "Tilgungszuschuss" gewährt, d.h. ein Teil der zurückzuzahlenden Darlehenssumme wird erlassen.
Auch bei Einzelmaßnahmen gibt es einen "Tilgungszuschuss", er beträgt hier 20 %. Die Höchstgrenze des Kredits beträgt 50.000 ¤ pro Wohneinheit.
Wenn keine Kreditfinanzierung vorgesehen ist, bietet die KfW im Programm 430, als Ausgleich zur Zinssubventionierung, für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen auch eine reine Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierungen an. Die Zuschüsse sind genauso hoch wie die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante. Die Umstellung der Heizung auf einen Brennwertkessel ohne Nutzung erneuerbarer Energie wird seit 2020 von der KfW nicht mehr gefördert. Im Programm 153 wird der Neubau von energiesparenden Wohnhäusern gefördert. Der Effektiv-Zinssatz beträgt auch hier 0,75 % für maximal 120.000 ¤ pro Wohneinheit. Für das "Effizienzhaus 55" und "Effizienzhaus 40", bei denen die Standard-Anforderungen um ca. 25 bzw. 45 % übertroffen werden, wird auch hier ein Tilgungszuschuss von 15 bzw. 20 % gewährt. Beim "Effizienzhaus 40 Plus", das über eine Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verfügt, erhöht sich der Tilgungszuschuss auf 25 %. Das Programm 153 ist auch anwendbar, wenn bisher unbeheizte Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohneinheiten ausgebaut werden. Auch bei energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden bietet
die KfW in Kombination mit Krediten Tilgungszuschüsse von 20 bis 27,5 %
an, hier ist jedoch eine flächenbezogene Obergrenze gesetzt. Förderung der "Baubegleitung"
im Programm 431: Damit Sie bei der Realisierung Ihrer Sanierung oder Ihres Neubaus fachkundige Unterstützung bekommen, und Energie-Einspareffekte sichergestellt werden, knüpft die KfW bei Wohngebäuden ihre Förderung an eine "Baubegleitung". Damit ist die Planung der energetisch relevanten Details, die Unterstützung bei der Auswertung der Angebote und die Kontrolle kritischer Punkte bei der Bauausführung gemeint. Hierfür zahlt die KfW einen Sonderzuschuss: Im Programm 431 werden Architekten- und Ingenieurleistungen im Rahmen von KfW-geförderten Energiesparmaßnahmen oder Neubauvorhaben zu 50 % übernommen (Obergrenze 4.000 ¤). Hier ist der energie●punkt Ihr qualifizierter Ansprechpartner. Unser Tipp: Energiespar-Maßnahmen sollten -unabhängig davon, ob im Antragsverfahren ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss- stets hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit individuell geprüft werden. Oft sind Detailfragen zu klären, und eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist vor einer größeren Investition immer sinnvoll. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Oft können schon bei einem Ortstermin wichtige Fragen geklärt werden.
Zuschüsse im BAFA-Förderprogramm für Erneuerbare Energien erhöhtDie Erneuerung von Heizungen unter Nutzung von erneuerbaren Energien wird seit Anfang 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) gefördert, zu folgenden Konditionen:
Auch bei BAFA-geförderten Maßnahmen wird die Baubegleitung mit gefördert, hier gelten jeweils die gleichen Fördersätze wie für die Anlage selbst.
BAFA-Förderprogramm für die HeizungsoptimierungAuch wenn der Heizkessel nicht erneuert wird, kann die
Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung gesteigert werden, indem etwa
moderne, hocheffiziente Pumpen eingebaut werden, oder ein hydraulischer
Abgleich der Heizanlage durchgeführt wird, damit die Wärme im Gebäude
optimal verteilt wird. Diese Maßnahmen werden vom BAFA mit 30 % der
Nettokosten (entspricht gut 25 % der Bruttokosten) gefördert. Eine gleichzeitige Förderung durch die KfW im Programm 430 ist nicht möglich. Bei der KfW sind zwar die Konditionen etwas schlechter, dafür werden aber weitergehende Maßnahmen, etwa der Austausch von Heizkörpern u.dgl. gefördert.
Zuschüsse zur EnergieberatungVom BAFA ebenfalls bezuschusst wird die "Energiesparberatung vor Ort" für Wohngebäude. Der energie●punkt ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieberater zugelassen (Mehr dazu). Die Richtlinien des BAFA für die Energiesparberatung finden Sie hier. Die Energieberatung ist der erste Schritt für Ihre Sanierung. Seit Februar 2020 hat das BAFA die Förderung der "Energieberatung vor Ort" kräftig angehoben: Dies ist ein standardisiertes, qualitätsgesichertes Verfahren, mit dem für Wohngebäude ein "Fahrplan" für Sanierungsmaßnahmen ausgearbeitet wird, mit denen der energietechnische Standard eines Neubaus erreicht wird. Es wird ein ausführliches Gutachten erstellt. Dabei wird untersucht, welche Maßnahmen mit positivem Kosten-Nutzen-Verhältnis Energie einsparen. Auch über die aktuellen Fördermittel und Boni wird informiert.Der Beratungsbericht muss anbieterneutral sein und wird vom BAFA geprüft. Das BAFA übernimmt 80 % der Beratungskosten:
Damit liegt der vom Auftraggeber zu übernehmende Kostenanteil
in der Höhe, wie ein Energieausweis mit einer reinen
Zustandsfeststellung. Wir sind vom BAFA für die geförderte Energieberatung vor Ort zugelassen. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an ! Altersgerecht und einbruchsichernd Umbauen wird gefördertDie KfW fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren, Ihren Wohnkomfort erhöhen oder in Einbruchschutz investieren. Hiervon können alle Altersgruppen profitieren: Mit Krediten im Programm 159 oder (bei Ein-und Zweifamilienhäusern) Zuschüssen im Programm 455 werden Umbaumaßnahmen gefördert, die es älteren Menschen ermöglichen, möglichst lange in der gewohnten Umgebung zu verbleiben, oder behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute kommen. Für die von der KfW empfohlene Beratung durch einen Architekten sind wir Ihr Ansprechpartner. Beim Einbau einbruchhemmender oder barrierearmer Fenster, Balkon- und Terrassentüren verweist die KfW auf die Programme 152 bzw. 430 zum Energieeffizient Sanieren - in diesem Fall führen wir die dabei verlangte Baubegleitung durch.
Wissenwertes zur EnEV
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