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Dipl.-Ing. Architekt
Matthias Lutter

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Energie sparen lohnt sich doppelt: Neben den sinkenden Heizkosten können Besitzer von Wohngebäuden bei Energieberatung, Dämmung und Heizungsumrüstung von den Förderinstrumenten profitieren, die die Bundesregierung zur Verfügung stellt.



Vielfältige Förderung für Energiesparmaßnahmen



Eisbär


Verbesserte Förderung durch KfW und BAFA

Noch nie waren Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien so lohnend und einfach. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geht mit einem schlanken Antrag für alles und höheren Zuschüssen an den Start. Dabei werden Zug um Zug die bisherigen Förderprogramme zusammengefasst und erweitert:

Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden über Zuschüsse im Programm BEG - Einzelmaßnahmen gefördert, wenn ein besserer energetischer Standard erreicht wird, als von der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben:

  • ▫ Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken

  • ▫ Erneuerung der Fenster und Außentüren

  • ▫ Nutzung erneuerbarer Energie für die Heizungsanlage

  • ▫ Optimierung bestehender Heizungsanlagen

  • ▫ Einbau einer Lüftungsanlage

Der Zuschuss beträgt für die Maßnahmen an der Außenhülle, Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen 15 %, bei Wärmeerzeugern bis 40 % der förderfähigen Kosten - je „grüner“ die Heiztechnik, umso höhere Förderung gibt es. Die förderfähigen Kosten von Einzelmaßnahmen betragen bei Wohngebäuden 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr (max. 600.000 Euro bei Wohngebäuden).

Damit Sie bei der Realisierung Ihrer Sanierung fachkundige Unterstützung bekommen, und Energie- Einspareffekte sichergestellt werden, knüpft die BEG ihre Förderung an eine "Baubegleitung" (außer beim Austausch des Heizkessels). Damit ist die Planung der energetisch relevanten Details, die Unterstützung bei der Auswertung der Angebote und die Kontrolle kritischer Punkte bei der Bauausführung gemeint. Der Zuschuss für die Baubegleitung beträgt 50 % des Ingenieur-Honorars. Hier ist der energiepunkt Ihr qualifizierter Ansprechpartner.

Wenn Sie eine umfassende Sanierung eines Wohngebäudes durchführen, und damit in etwa das energetische Niveau eines Neubaus erreichen, wird dies über einen KfW-Kredit gefördert (KfW-Programm 261). Dabei  werden energiesparende Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit einer Kombination von Zinssätzen unter den marktüblichen Prozentwerten (ab 0,75 %) gefördert. Zudem wird ein "Tilgungszuschuss" gewährt, d.h. ein Teil der zurückzuzahlenden Darlehenssumme wird erlassen. Bei Häusern mit besonders schlechten Kennwerten kommt ein Bonus für „Worst Performing Buildings“ hinzu. Die Baubegleitung wird auch in der Kreditvariante mit 50 % gefördert.

Auch bei der Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden, können wir Sie unterstützen.
Der energiepunkt ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieberater zugelassen (mehr dazu). Die Richtlinien des BAFA für die Energiesparberatung finden Sie hier. Dabei übernimmt das BAFA die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan mit bis zu 80 % bis zu einem Maximalbetrag von 1.300 Euro. Bei einem Wohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten liegt der Höchstbetrag bei 1.700 Euro. Damit liegt der vom Auftraggeber zu übernehmende Kostenanteil kaum höher als bei einem Energieausweis mit einer reinen Zustandsfeststellung.Und wenn die Maßnahmen realisiert werden, die in der Energieberatung vorgeschlagen wurden, erhöht sich der BEG-Zuschuss um 5% (Ausnahme: neuer Wärmeerzeuger).

Im KfW-Programm 153 wird der Neubau von energiesparenden Wohnhäusern gefördert. Der Effektiv- Zinssatz beträgt hier ab 0,9 % für maximal 120.000 ¤ pro Wohneinheit. Für das "Effizienzhaus 55" und "Effizienzhaus 40", bei denen die Standard-Anforderungen um ca. 25 bzw. 45 % übertroffen werden, wird hier ein Tilgungszuschuss von 15 bzw. 20 % gewährt. Beim "Effizienzhaus 40 Plus", das über eine Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verfügt, erhöht sich der Tilgungszuschuss auf 25 %.

Das Programm 153 ist auch anwendbar, wenn bisher unbeheizte Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohneinheiten ausgebaut werden.

Auch bei energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden bietet die KfW in Kombination mit Krediten Tilgungszuschüsse von 20 bis 27,5 % an, hier ist jedoch eine flächenbezogene Obergrenze gesetzt.

Unser Tipp: Energiespar-Maßnahmen sollten -unabhängig davon, ob im Antragsverfahren ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss- stets hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit individuell geprüft werden. Oft sind Detailfragen zu klären, und eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist vor einer größeren Investition immer sinnvoll. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Oft können schon bei einem Ortstermin wichtige Fragen geklärt werden.


Altersgerecht und einbruchsichernd Umbauen wird gefördert

Die KfW fördert Modernisierungs­maßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren, Ihren Wohn­komfort erhöhen oder in Einbruch­schutz investieren. Hiervon können alle Altersgruppen profitieren: Mit Krediten im Programm 159 oder (bei Ein-und Zweifamilienhäusern) Zuschüssen im Programm 455 werden Umbaumaßnahmen gefördert, die es älteren Menschen ermöglichen, möglichst lange in der gewohnten Umgebung zu verbleiben, oder behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute kommen. Für die von der KfW empfohlene Beratung durch einen Architekten sind wir Ihr Ansprechpartner.

Beim Einbau einbruch­hemmender oder ­barriere­armer Fenster, Balkon- und Terrassen­türen verweist die KfW auf die Programme 152 bzw. 430 zum Energie­effizient Sanieren - in diesem Fall führen wir die dabei verlangte Baubegleitung durch.


Gesetzliche Anforderungen bei Neubau und Sanierung

Über die gesetzlichen Anforderungen an Dämmung und Heiztechnik eines Neu- oder Erweiterungsbaus, oder bei grundlegenden energetischen Sanierungen, sollten Sie sich schon in einem frühen Planungsstadium informieren - wir beraten Sie gern.

Außerdem müssen Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbare Energien beziehen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solar-oder Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Alternativ kann die Wärmedämmung soweit verbessert werden, dass der Energiebedarf des Hauses um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt.

Gut beraten ist, wer rechtzeitig vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Wir erarbeiten eine auf Ihr Gebäude maßgeschneiderte, energietechnisch und wirtschaftlich optimale Lösung, und erstellen natürlich auch die beim Bauantrag vorzulegenden Nachweise.

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